Unter www.adpepper.de werden Ihnen eine Vielzahl verschiedener Leistungen angeboten, für die jeweils unterschiedliche "Allgemeine Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten.
Lesen Sie hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ad pepper media Produkte und für ad pepper media Webdienste nach:
1. Geschäftstätigkeit
ad pepper media („APM“) platziert Werbemittel im Internet wie z. B. Banner, Pop-Ups, Direkt-Mail Werbung, Registrierungsformulare. Der Vertrag wird geschlossen und kommt zustande zwischen APM im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit dem Kunden, der die Platzierung der Werbung beauftragt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein bindender Vertrag kommt zustande sobald (i) der Kunde von APM eine schriftliche Bestätigung des zuvor vom Kunden erteilten Auftrages, der auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfasst, erhält, oder (ii) APM die zuvor vom Kunden beauftragte Werbung „online“ freischaltet; der Vertrag läuft, solange die Werbung von APM betrieben wird.
2.2 Kunden können einen Auftrag nicht ändern, wenn nicht APM schriftlich oder in anderer APM genehmer Form zustimmt.
2.3 Diese AGB zusammen mit den APM-Preislisten in der jeweils aktuellen Fassung gelten unabhängig von vorherigen Vereinbarungen der Parteien. Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn APM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Ablehnung von Aufträgen
3.1 APM hat das Recht, jederzeit Werbung auszusetzen oder abzulehnen, von der APM annehmen kann, dass sie Rechte Dritter oder Gesetze oder Vorschriften verletzt. APM kann auch Aufträge ablehnen, die nach ihrem Dafürhalten Gesetze, Vorschriften oder Industriestandards irgendwo in der Welt verletzen.
3.2 Auf Rückfrage erhält der Kunde Auskunft über die Ablehnungsgründe. Kann der Kunde nicht neue Werbung vorlegen, die den Anforderungen von APM genügt und anwendbarem Recht und Standards entspricht, kann der Kunde Erstattung geleisteter Zahlungen pro rata temporis verlangen, abzüglich bis dahin angefallener angemessener Kosten von APM.
3.3 Im Zweifel hat der Kunde die Legitimität der Werbung zu beweisen.
4. Verantwortung des Kunden
4.1 Mit Auftragserteilung versichert und garantiert der Kunde, dass er alle erforderlichen Nutzungsrechte vom Inhaber von Urheberrechten und anderen Rechten am Werbeinhalt erworben hat und dass er frei über diese Rechte verfügen kann und/oder APM die Nutzung im Rahmen dieser AGBs gestatten kann. Der Kunde versichert dabei und garantiert auch, dass er den Inhalt der Werbung sorgfältig geprüft und dabei nichts gefunden hat, was gegen Gesetz oder kaufmännische Gepflogenheiten verstoßen könnte (z. B. irreführender Inhalt, Verletzung von Marken oder Urheberrechten Dritter, usw.)
4.2 Bei Kampagnen zur Sammlung von Email-Adressen oder anderen persönlichen Daten (Leads) ist der Kunde alleiniger Verwalter der Datenbank und der von APM gesammelten persönlichen Daten. Der Kunde ist daher allein verantwortlich für die Verwaltung und Behandlung der so gesammelten persönlichen Daten. Wenn nicht im Auftrag anders vorgesehen, gehören die Datenbank und die von APM gesammelten persönlichen Daten dem Kunden und APM gemeinsam, und jeder von ihnen kann alleine darüber verfügen unter alleiniger Verantwortung.
4.3 Der Kunde wird APM alle Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten) erstatten und von allen Ansprüche freihalten, die APM erleidet wegen Ansprüchen, die von Dritten gegen APM oder ihre Lieferanten (wie z. B. Publisher, Verlage, Website Besitzer, Datenbanken Besitzer) erhoben werden wegen eines tatsächlichen oder angeblichen Verstoßes des Kunden gegen die vorstehende Vorschrift des Artikels 4.1 oder wegen einer Werbung, die gegen ein Gesetz oder eine Vorschrift verstößt.
5. Lieferung der Werbemittel
5.1 Der Kunde ist für die rechtzeitige Anlieferung der Werbemittel an APM verantwortlich sowie für die Einhaltung der von APM jeweils vorgegebenen technischen Spezifikationen. Grundsätzlich soll der Kunde das Werbematerial mindestens fünf (5) Arbeitstage vor „online“ Freischaltung für Lead Kampagnen und zwei (2) Arbeitstage vor „online“ Freischaltung für alle anderen Kampagnen abliefern.
5.2 Der Kunde trägt das Risiko der Übertragung der Werbemittel an APM. APM haftet nicht für das Versagen von notwendigen Dienstleistungen Dritter wie z. B. Publisher oder Website-Administratoren.
5.3 Kann ein Auftrag wegen später Anlieferung, fehlerhaftem Material oder unrichtigen Angaben nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, bleibt APM zur Berechnung des vollen Preises berechtigt. Dem Kunden steht dann kein Anspruch auf Schadensersatz oder Erstattung des Preises zu.
5.4 APM wird sich nach Kräften bemühen, die Werbung rechtzeitig auf die vorgesehenen Webseiten zu platzieren, aber APM ist nicht verantwortlich für den Erfolg der Werbekampagne oder die Ergebnisse, die der Kunde von der Werbung erwartet.
6. Platzierung von Werbung
APM behält sich die Änderung der Art und der Anbringung der Werbung vor. APM wird sich bemühen, die Werbung des Kunden in gleich guter Weise wie allgemein für die Kunden anzubringen. Der Kunde muss die Werbung umgehend nach der ersten Ausstrahlung prüfen und innerhalb von 12 Stunden APM schriftlich von Änderungswünschen benachrichtigen. Änderungswünsche, die auf Irrtum, Unterlassungen oder Fehlern von APM beruhen, werden von APM auf eigene Kosten behoben. Alle anderen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. In allen anderen Fällen trägt der Kunde die Kosten für Änderungen, die er verlangt oder die APM verlangt, um die Einhaltung von Gesetzen und Regeln sicherzustellen.
7. Nichterfüllung, Verschiebung
7.1 Wenn die Platzierung der Werbung aus alleinigem Verschulden von APM nicht vertragsgerecht erfolgt, hat der Kunde Anspruch auf Ersatzplatzierung und, wenn dies nicht möglich ist, auf angemessene Preisminderung, die von APM nach billigem Ermessen festgesetzt wird; jeder andere Schadensersatzanspruch (ausgenommen bei Vorsatz) ist ausgeschlossen.
7.2 Unbedeutende und geringfügige Fehler berechtigen den Kunden nicht zu einer Preisreduzierung, einer Ersatzplatzierung der Werbung, einer Erstattung oder einer Gutschrift.
7.3 APM übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Anweisungen per Telefon oder auf anderen elektronischen Wegen oder für das Versagen von notwendigen Dienstleistungen Dritter wie z. B. Netzwerken, Publisher oder Website-Administratoren.
7.4 Im Falle einer Vertragsverletzung von APM ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen aus Aufträgen, die nicht mit der fehlerhaften Kampagne zusammenhängen, zu verweigern oder zurückzuhalten. Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die APM schriftlich anerkannt hat oder die rechtskräftig festgestellt sind.
7.5 APM übernimmt keine Haftung für: Benutzung oder Spezifizierung von Hardware oder Software, die Dritten gehören oder von Dritten betrieben werden; die Nichtveröffentlichung von Werbung, welche durch Änderungen in Software oder Hardware Dritter verursacht wird, einschließlich z. B. neue oder geänderte Protokolle oder Technologien; Fehler in der Bereitstellung von Diensten und Netzwerken, die nicht unter der Kontrolle von APM sind; Unterbrechungen oder Fehler im Internet oder anderen Online-Diensten; unvollständige oder nicht aktualisierte Werbung, die auf Proxyservern (als Zwischenspeicher oder im Cache) von kommerziellen oder nichtkommerziellen Providern und Online-Diensten gehalten werden; Fehlfunktionen oder fehlende Verfügbarkeit von APM-Hardware oder -Software oder anderen Ad-Serving-Plattformen, so weit diese nicht länger als 24 Stunden (dauerhaft oder kumulativ) innerhalb einer Frist von 30 Tagen vom Beginn einer vertraglichen Platzierung andauern; Ausfälle durch höhere Gewalt, aus editorischen oder technischen Gründen, wegen Streik oder aus Rechtsgründen oder anderen Gründen, für die APM nicht verantwortlich ist oder die APM nicht beeinflussen kann. In jedem der vorgenannten Fälle wird APM die Kampagne um die unbedingt ausgefallene Zeit verlängern, um die Beeinträchtigung auszugleichen.
8. Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann APM – nach einer Frist von drei Tagen – bis zur vollständigen Zahlung die weitere Durchführung von Aufträgen nach eigenem Ermessen verschieben oder aussetzen und die Platzierung von laufenden Werbekampagnen verschieben oder aussetzen oder abschalten (auch wenn der Zahlungsverzug nicht mit diesem Auftrag zusammenhängt); APM kann auch Vorauszahlung für die Fortsetzung der Werbungen verlangen.
9. Kündigung
9.1 APM hat das Recht, diese Vereinbarung auch ohne Grund mit einer Frist von sieben (7) Tagen zu kündigen.
9.2 Jede Partei kann diese Vereinbarung fristlos kündigen, wenn eine wesentliche Vertragsverletzung der anderen Partei nicht innerhalb von 30 Tagen beseitigt wird, sowie, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder Insolvenzantrag stellt.
10. Preisbestimmungen
10.1. Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise, anderenfalls gelten die offiziellen Preislisten von APM in der jeweils aktuellen Fassung. Wenn im Auftrag nicht anderweitig vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zur Zahlung auf das von APM angegebene Konto fällig. Kosten für Zahlungserinnerungen können dem Kunden belastet werden. Wenn ein Kunde einer Preisanpassung nicht zustimmen will, kann er diese Vereinbarung innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisanpassung schriftlich fristlos kündigen. In diesem Fall steht APM der volle Preis ohne Anpassung bis zum Datum der Kündigungswirksamkeit zu. APM kann nach eigenem Ermessen Vorauszahlungen verlangen (z. B. für Kunden außerhalb der EU, oder Kunden, die mit Verspätung bezahlt haben, usw.).
10.2. Im Falle einer Überlieferung/Übererfüllung kann APM dem Kunden bis zu 10% des vereinbarten Betrages mehr belasten.
10.3 Abschluss einer Kampagne:
10.3.1 Rechnungen basieren auf dem Bericht des APM Account Managers. Beanstandungen muss der Kunde schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt des Berichtes erheben. Nach Ablauf der Frist ohne schriftliche Beanstandung ist der Bericht endgültig und für beide Parteien verbindlich.
10.3.2 Bei Kampagnen mit weitergeleitetem Inhalt können Unterschiede in den gezählten Aufrufen oder Klicks zwischen APM und dem Ad-Serving-System des Kunden auftreten. Entsprechend dem Industriestandard sind Differenzen von bis zu 15 Prozent kein Grund für Beanstandungen. Bei höherer Differenz wird APM den Grund der Differenz sorgfältig untersuchen und dem Kunden berichten. Der Kunde muss daher APM den vorbehaltlosen Zugang zu dem eigenen Ad-Serving-System für die spezifische Kampagne ermöglichen. Im Falle der Verweigerung des Zugangs gilt der Bericht von APM als endgültig und verbindlich für die Parteien. Die Ergebnisse in dem Bericht an den Kunden sollen deutlich herausstellen, welche Systemzahlen zuverlässiger sind und warum. Die so als gültig nachgewiesenen Zahlen sind für die Rechnungsstellung maßgeblich.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 APM übernimmt keine Gewähr und keine Haftung für die Zweckmäßigkeit oder Eignung der Werbung (sowie gegebenenfalls der gesammelten Leads) für einen bestimmten Zweck. APM übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die Werbung von einer bestimmten Anzahl von Personen gesehen oder aufgerufen werden kann. Sofern bei einer Kampagne eine bestimmte Zahl von Aufrufen oder Leads vorgesehen ist, so gilt diese Zahl nur als Zielzahl, für deren Erreichung APM sich bemühen wird. Sollte APM die Zielzahl nicht erreichen, erhält der Kunde eine proportionale Reduzierung des vereinbarten Gesamtpreises, jedoch ist jeder weitere Anspruch auf Erstattung oder auf Schadensersatz ausdrücklich ausgeschlossen (ausgenommen im Falle von Vorsatz).
Bei der Sammlung von Leads übernimmt APM keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Eignung der gesammelten Daten für einen bestimmten Zweck, da sie durch einen automatisierten Prozess gesammelt werden. Der Auftrag des Kunden kann aber zusätzliche Dienstleistungen von APM an den so gesammelten Daten vorsehen (z. B. Filterung von Menschenhand).
11.2 Soweit nach dem Gesetz irgend möglich schließt APM jede Haftung für indirekte Vermögens- oder Folgeschäden oder Verluste aus, sowie für entgangenen Gewinn oder entgangenen Ersparnisse sowie für Schäden an der geschäftlichen Reputation. So weit das anwendbare Recht den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung nicht zulässt, gelten diese nicht als vereinbart. In allen anderen Fällen ist die Haftung von APM beschränkt auf 50% der Beträge ohne Umsatzsteuer, die sie vom Kunden in den vorangegangenen 12 Monaten erhalten hat.
12. Weitere Bestimmungen
12.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich Zusatzvereinbarungen und Änderungen der Bedingungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
12.2 Wenn eine Bestimmung oder ein Teil dieser Vereinbarung nach Gesetz oder Recht ganz oder teilweise nichtig oder nicht durchsetzbar ist, (i) so soll diese Bestimmung und dieser Teil insoweit nicht als Teil dieses Vertrages gelten, aber die Rechtswirksamkeit des Vertrages im übrigen bleibt unberührt; und (ii) soweit gesetzlich möglich soll die ausgesonderte Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die eine vergleichbare Wirkung hat, aber nicht nichtig oder undurchsetzbar ist.
12.3 Der Kunde darf diesen Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von APM übertragen.
12.4 Auf diesen Vertrag und jeden darauf beruhenden Auftrag einschließlich seiner Auslegung, Durchsetzung und Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss der internationalen Verweisungsvorschriften. Ausschließlicher Gerichtsstand für jede Streitigkeit im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, Deutschland. Allerdings kann APM den Kunden an jedem Ort verklagen, an dem er einen Geschäftssitz, eine Betriebsstätte, ein Vertriebsbüro oder eine Geschäftsstelle hat.